Grundsatzerklärung zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten

Die Handtmann Unternehmensgruppe bekennt sich zur Achtung der Menschen- und Umweltrechte. Als Familienunternehmen sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber der Gesellschaft bewusst. Aus diesem Grund sind Prozesse und Standards zur Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Sorgfaltspflichten innerhalb unserer  Geschäftsbereiche sowie in der Lieferkette, fest in unserer Strategie verankert und werden weltweit umgesetzt. Die wichtigsten Grundsätze sind in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie dem Nachhaltigkeitsstandard für Lieferanten (Supplier Code of Conduct) und in den Handtmann Werten festgeschrieben. Diese Grundsatzerklärung baut auf diesen Grundsätzen auf und ergänzt diese.

Die Handtmann Unternehmensgruppe ist ein international agierendes Unternehmen.  Dabei sind wir uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Mitarbeitenden, Mitmenschen und der Gesellschaft bewusst. Mit den Tätigkeiten in unseren vielfältigen Geschäftsbereichen und in unseren Lieferketten sind immer auch Auswirkungen verbunden, die direkt und indirekt sowohl zu menschenrechtlichen Risiken und nachteiligen Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt führen können. Als Unternehmen bekennen wir uns zu international geltenden Standards wie der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen und der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) über die grundlegenden Prinzipien und Rechte bei der Arbeit. Wir erkennen das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Abfallverbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung, sowie die Konventionen von Minamata zu Quecksilber und das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe an.

Wir verpflichten uns, diese in unserer Unternehmensgruppe sowie in unserer Lieferkette zu achten, zu fordern und zu fördern und Betroffenen Zugang zu Abhilfe zu ermöglichen.

Diese Grundsatzerklärung bezieht sich auf unsere Lieferkette und unsere Geschäftsbereiche. Die Lieferkette im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) bezieht sich auf alle Produkte und Dienstleistungen eines Unternehmens. Sie umfasst alle Schritte im In- und Ausland, die zur Herstellung der Produkte und zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich sind.

Um den geschützten Rechtspositionen Rechnung zu tragen, haben wir ein angemessenes und wirksames Risikomanagement eingerichtet und in allen maßgeblichen Geschäftsprozessen verankert.

Im Jahr 2023 wurde ein Menschenrechtsbeauftragter ernannt, der die aus dem LkSG resultierenden Verantwortungen wahrnimmt. Der Chief Compliance Officer übernimmt diese wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe.

Für die Umsetzung der Sorgfaltspflichten aus dem LkSG wurde zudem ein Menschenrechtsteam gebildet, das der Chief Compliance Officer (CCO) als Mitglied der Unternehmensleitung der  Albert Handtmann Holding GmbH & Co. KG leitet. Das Menschenrechtsteam setzt sich aus Mitgliedern aus allen relevanten Fachbereichen, wie Nachhaltigkeit, Sicherheit, Umwelt und Gesundheit (SUG), Compliance, Einkauf und Personal zusammen. Der CCO ist verantwortlich für die Überwachung des Risikomanagements im Rahmen des LkSG, sowie der Steuerung und Leitung der Optimierung der eingeführten Prozesse. Zusätzlich trägt der CCO relevante Themen in die strategische Ausrichtung. Die operativen Tätigkeiten liegen im Menschenrechtsteam bei den relevanten Fachbereichen, im jeweiligen Geschäftsbereich (Compliance, Nachhaltigkeit, Personal) sowie entlang der Lieferkette (Einkauf der jeweiligen Geschäftsbereiche). Dies umfasst die Durchführung und Überprüfung der Risikoanalyse sowie das Ableiten von Maßnahmen und die Berichterstattung an die Geschäftsführung und Unternehmensleitung.

Wir erachten es als Bestandteil unserer Sorgfaltspflichten, die möglicherweise und tatsächlichen negativen Risiken und Folgen unserer Handlungen für Menschen und Umwelt innerhalb unserer Geschäftsbereiche und entlang der Lieferkette zu erkennen. Deshalb führen wir eine abstrakte und konkrete jährliche Risikoanalysen sowie anlassbezogene Risikoanalysen im Rahmen des LkSG durch.

In der abstrakten Risikoanalyse werden potenzielle Länder, Branchen und Personengruppen mit Unterstützung von länderspezifischen Indizes sowie des „CSR Risiko check“ (CSR Risiko-Check | CSR Risiko-Check) (mvorisicochecker.nl) identifiziert, die möglicherweise negativ betroffen sein könnten und daher in der konkreten Risikoanalyse aufgenommen werden. Dies sind unter anderem:

  • Beschäftigte in der Rohstoffgewinnung (Arbeit- und Umweltschutz, rohstoffspezifische Risiken)
  • Beschäftigte von direkten Dienstleistern (Arbeitsschutz)
  • Beschäftigte im Geschäftsbereich an Produktionsstandorten in Risikoländern (Arbeits- und Umweltschutz)

Bei der konkreten Risikoanalyse wird wie folgt vorgegangen:

Durch die abstrakte Risikoanalyse wird auf Grund von Länder- und Branchenrisiken ein erstes Risikopotential definiert. Die Priorisierung erfolgt über die Abschätzung der Bedeutungs- und Eintrittswahrscheinlichkeit sowie unserer Einflussmöglichkeiten.

Im nächsten Schritt werden diejenigen Geschäftsbereiche und Zulieferer detaillierter untersucht für die ein erhöhtes Risiko für einen menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Verstoß ermittelt wurde. Durch Fragebögen, Gespräche und unter Berücksichtigung zumutbarer und mit vertretbarem Aufwand durchführbarer Vor-Ort Audits werden potenzielle Risiken genauer geprüft, um festzustellen, ob tatsächlich ein Verstoß vorliegt. 

Im Falle, dass mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage in der Lieferkette durch die Einführung neuer Produkte, Projekte oder eines neuen Geschäftsfeldes gerechnet werden muss, oder wenn Hinweise darauf hindeuten, führen wir eine anlassbezogene Risikoanalyse durch.

Grundsätzlich ist für uns Prävention wichtiger als Abhilfe. Unser Bestreben ist es mitgezielten Präventionsmaßnahmen den Grundstein für ethisch-moralisches Handeln zu legen, um negative Entwicklungen bereits an deren Ursprung zu erkennen und zu vermeiden. überall, wo möglich, Präventionsmaßnahmen zu installieren und zu priorisieren.

Wir haben die folgenden Erwartungen und Präventionsmaßnahmen hinsichtlich der Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten an unsere Mitarbeitenden sowie an unsere Zulieferer formuliert.

Für unsere Mitarbeitenden weltweit werden in unserem Verhaltenskodex (Code of Conduct) das Verständnis der Handtmann Unternehmensgruppe von Menschenrechten, und das Bekenntnis diese einzuhalten, dargestellt. Diese Verhaltensrichtlinie ist Teil der Unternehmenskultur und dokumentiert die Verpflichtung zu gelebter Integrität.

Bei der Wahl unserer Zulieferer leisten wir im Rahmen unserer Möglichkeiten einen Beitrag zur Achtung und Förderung der Menschen- und Umweltrechte. In unseren „Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten“ legen wir für unsere Zulieferer weltweit das Verständnis der Handtmann Unternehmensgruppe von Menschenrechten sowie Umweltschutz und das Bekenntnis diese einzuhalten, dar. Verstöße gegen diese Standards durch einen Zulieferer können bis zur Beendigung der Geschäftsbeziehung führen.

Darüber hinaus setzen wir angemessene Präventionsmaßnahmen um.

Diese Grundsatzerklärung, ein Risikomanagementsystem, ein Verhaltenskodex (Code of Conduct) sowie Zertifizierungen im Arbeits- und Umweltschutz unterstützen uns in der Umsetzung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes. Unsere Mitarbeitende werden transparent und regelmäßig dazu geschult und informiert. Außerdem gibt es Wirksamkeitskontrollen und einhergehende Maßnahmen bei Verstößen sowohl für Lieferanten als auch für Mitarbeitende.

Ein angemessenes und wirksames Beschwerdeverfahren ist ein wichtiger Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse,  um möglichen nachteiligen menschenrechtlichen und umweltrechtlichen Auswirkungen in unseren Geschäftsbereichen und in unserer Lieferkette effektiv vorzubeugen und wirksam Abhilfe zu schaffen. Wir halten dies aber für das letzte Mittel, das nur angewendet werden soll, wenn alle anderen Maßnahmen nicht greifen.

Wir haben deshalb unser Hinweisgebersystem auch auf die Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ausgerichtet, um mögliche Verstöße gegen Menschen- und Umweltrechte zu melden. Folgende vertrauliche Möglichkeiten der Kommunikationsaufnahme sind möglich:

  • Telefonisch über +49 7351 342 2100
  • Per E-Mail an compliance@handtmann.de
  • Via Post: an den Adressat Compliance-Officer, c/o Handtmann Service GmbH & Co. KG, Arthur-Handtmann-Straße 23, D-88400 Biberach, mit dem „Persönlich/Vertraulich“-Vermerk

Alle gemeldeten Hinweise und begründeten Verdachtsmomente über mögliche Verletzungen von Menschen und Umweltrechten werden im Rahmen eines für alle Beteiligten transparenten Prozesses bearbeitet. Die Vertraulichkeit und die Möglichkeit zur Anonymität von Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern wird eingehalten.

Wir werden die Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten dokumentieren.

Der Bericht wird im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Diese Grundsatzerklärung wird fortwährend überprüft und nach Notwendigkeit überarbeitet.