Nachhaltigkeitsstandard für Lieferanten

Der hier vorliegende Nachhaltigkeitsstandard für Lieferanten formuliert die Mindestanforderungen an alle Lieferanten aller zugehörigen Firmen der Handtmann Unternehmensgruppe und ist ergänzend  zu unserem Verhaltenskodex zu sehen. Dieser ist weltweit gültig und richtet sich an alle Lieferanten.

Lieferanten sind sowohl produzierende Lieferanten als auch Dienstleister. Die Inhalte dieses Dokuments  sind Bestandteil unserer Vertragsbedingungen.

Handtmann erwartet von Lieferanten, dass sie den Prinzipien dieses Nachhaltigkeitsstandards für Lieferanten, sowie unserem Verhaltenskodex entsprechen und alle gesetzlichen Bestimmungen ein halten, die Inhalte dieses Nachhaltigkeitsstandards an alle Beteiligten ihrer Lieferkette weitergeben und deren Einhaltung aktiv fördern.

Grundlage sind unter anderem die Grundprinzipien der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), Erklärungen zu Menschenrechten sowie die OECD Leitsätze für multinationale Unternehmen.

Für die Handtmann Unternehmensgruppe gelten dieselben Bestimmungen zu Arbeitsstandards, Geschäftsethik, Umweltschutz und Sicherheit.

 

Menschenrechte und Arbeitsbedingungen

Lieferanten sind aufgefordert, international anerkannte Menschenrechte zu respektieren und deren Einhaltung zu fördern. Bei allen Geschäftsaktivitäten im eigenen Einflussbereich sollen Lieferanten darauf hinwirken, dass sie selbst, ihre Geschäftspartner und ihre Zulieferer keine Menschenrechtsverletzungen begehen oder  daran beteiligt sind. Darüber hinaus besteht ein Verbot eines Tuns oder pflichtwidrigen Unterlassens, das unmittelbar geeignet ist, in besonders schwerwiegender Weise eine geschützte Rechtsposition zu beeinträchtigen und dessen Rechtswidrigkeit bei verständiger Würdigung aller in Betracht kommender Umstände offensichtlich ist. (Vgl. Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten vom 16. Juli 2021. §2 Nr. 10, 11 und 12)

In keiner Phase der Produktion oder Bearbeitung darf Kinderarbeit eingesetzt werden. Lieferanten sind aufgefordert, sich an internationale Konventionen sowie geltende Gesetze zum Verbot von Kinderarbeit zu halten. Kinder dürfen in ihrer Entwicklung nicht gehemmt  werden. Ihre Sicherheit und Gesundheit darf nicht beeinträchtigt werden.

Menschenhandel, Zwangs- oder Pflichtarbeit sind unzulässig. Die Beschäftigten müssen die Freiheit haben, das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu kündigen.

Es besteht ein Verbot der widerrechtlichen Zwangsräumung und des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlage einer Person sichert. (Vgl. Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten vom 16. Juli 2021. §2 Nr. 10, 11 und 12)

Die Beauftragung oder Nutzung privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte zum Schutz des unternehmerischen Projekts, ist verboten, wenn aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle seitens des  Unternehmens bei dem Einsatz der Sicherheitskräfte das Verbot von Folter, grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung missachtet wird, Leib oder Leben verletzt werden oder die Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit beeinträchtigt werden.(Vgl. Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten vom 16. Juli 2021. §2 Nr. 10, 11 und 12)

Lieferanten sind verpflichtet, Chancengleichheit bei der Beschäftigung zu wahren und jegliche Diskriminierung zu unterlassen. Eine Benachteiligung von Mitarbeitern, beispielsweise aufgrund von Abstammung, Herkunft, Nationalität, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, politischer und gewerkschaftlicher Betätigung, Geschlecht, sexueller Orientierung, Alter, Behinderung, Krankheit oder Schwangerschaft, darf nicht erfolgen.

Lieferanten sollen die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen wahren. Arbeitnehmer müssen sich offen mit der Unternehmensleitung über Arbeitsbedingungen austauschen können, ohne Nachteile befürchten zu müssen. Das Recht von Arbeitnehmern, sich zusammenzuschließen, einer Gewerkschaft beizutreten bzw. nicht beizutreten, eine Vertretung zu ernennen und oder sich in eine solche wählen zu lassen, muss geachtet werden.

Vergütungen und Sozialleistungen müssen den Grundprinzipien hinsichtlich Mindestlöhnen, geltenden Überstundenregelungen und gesetzlichen Sozialleistungen entsprechen. Die Arbeitszeiten und arbeitsfreie Zeiten müssen den geltenden Gesetzen entsprechen.

Handtmann erwartet von seinen Geschäftspartnern, dass diese sich an alle anwendbaren Gesetze gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung halten.

Lieferanten gewährleisten als Arbeitgeber Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz mindestens im Rahmen der jeweils geltenden nationalen Arbeits-, Gesundheitsschutz- und Brandschutzgesetze. Es muss auf eine kontinuierliche Reduktion arbeitsbedingter Gesundheitsgefährdungen sowie eine Verbesserung des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes hingearbeitet werden.

Umweltschutz und Sicherheit

Lieferanten sind aufgefordert durch ein proaktives Konzept den Umweltschutz und die Arbeitssicherheit über den gesamten Lebensweg ihrer Produkte zu ge währleisten und zu verbessern. Ein solches Konzept beinhaltet mindestens:

Erstellung und Verfolgung eines Konzeptes/einer Strategie zur Reduktion des Energieverbrauchs und  der Treibhausgasemissionen sowie Steigerung der Energieeffizienz und Verbesserung der Luftqualität.

Der Einsatz natürlicher Ressourcen und die Erzeugung von Abfällen und Emissionen bedarf der Überwachung und Steuerung. Negative Umweltauswirkungen sind zu vermeiden, unter anderem durch Anwendung und Weiterentwicklung moderner und effizienter Technologien und Verfahren, die Ressourcen (Wasser, Energie etc.) sparen und Emissionen, Schadstoffe und Abfälle reduzieren.

Lieferanten sind aufgefordert, den Einsatz erneuerbarer, recycelter und recyclingfähiger Materialien zu fördern und zu unterstützen. Von Lieferanten wird erwartet sog. Konfliktmineralien (Gold, Zinn, Wolfram und Tantal) ausschließlich von geprüften „konfliktfreien“  Schmelzhütten bzw. Raffinerien zu beziehen und dies auch für ihre Unterlieferanten sicherzustellen.

Alle Produkte und Leistungen müssen die nationalen und marktrelevanten Umweltschutz- und Sicherheitsstandards erfüllen. Dies schließt den gesamten Produktlebenszyklus und alle verwendeten Materialien ein. Alle Produkte und Leistungen müssen bei Lieferung den vertraglich festgelegten Kriterien für Qualität und Sicherheit entsprechen und für ihren Verwendungszweck sicher genutzt werden können.

Geschäftspartner sind verpflichtet, die Stoffe gemäß den gesetzlichen Vorgaben der jeweiligen Märkte zu registrieren, zu deklarieren und gegebenenfalls genehmigen zu lassen. Chemikalien und andere Stoffe,  die bei Freisetzung in die Umwelt eine Gefahr darstellen können, müssen identifiziert sein. Hierfür ist ein Gefahrstoffmanagement zur Dokumentation, sicheren Handhabung, Lagerung, Wiederaufbereitung und Wiederverwendung einzurichten.

Geschäftsethik und Compliance

Bei sämtlichen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird von unseren Lieferanten ein Höchstmaß an Integrität erwartet. Jede Form von Betrug, Untreue, Insolvenzstraftaten, Korruption, Vorteilsgewährung, Bestechung, Bestechlichkeit und Erpressung ist verboten und zu unterlassen. Der Lieferant ist verpflichtet im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit Handtmann die anwendbaren Gesetze und Regelungen einzuhalten.

Gesetze, die den Wettbewerb schützen oder fördern, insbesondere Kartellgesetze, müssen eingehalten werden. Unsere Lieferanten müssen den freien Wettbewerb  achten und haben Absprache mit Wettbewerbern und andere Maßnahmen, die den freien Markt behindern, zu unterlassen.

Interessenkonflikte jeglicher Art müssen vermieden werden. Entscheidungen dürfen ausschließlich auf Grundlage sachlicher Kriterien getroffen werden und nicht von finanziellen oder persönlichen Interessen bzw. Beziehungen beeinflusst werden.

Soweit Verbraucherinteressen betroffen sind, halten wir uns an verbraucherschützende Vorschriften sowie an angemessene Vertriebs-, Marketing-und Informationspraktiken. Besonders schutzbedürftige Gruppen (z. B. Jugendliche oder Schwangere) genießen erhöhte Aufmerksamkeit.

Es wird erwartet, dass personenbezogenen Daten besondere Bedeutung beigemessen wird. Eine Verarbeitung personenbezogener Daten darf nur unter Einhaltung der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz erfolgen. Informationssysteme von Lieferanten, die vertrauliche Informationen oder Daten enthalten, müssen angemessen verwaltet und durch einen entsprechenden technischen Schutz gegen unbefugten Zugriff geschützt werden. Unsere Lieferanten sind verpflichtet, alle auf unser Unternehmen bezogenen nicht offenkundigen kaufmännischen und technischen Einzelheiten, die ihnen durch die Geschäftsbeziehungen bekannt werden, als Geschäftsgeheimnis zu behandeln. Ebenso sind geistige Eigentumsrechte zu respektieren und zu schützen.

Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die für die Ausfuhrkontrolle geltenden Bestimmungen, insbesondere Genehmigungserfordernisse, Ausfuhr- und Unterstützungsverbote – im Rahmen der Verbringung und Ausfuhr von Gütern einzuhalten.

Einhaltung der Sorgfaltspflichten und Meldung von möglichem Fehlverhalten

Es ist unser Ziel gemeinsam mit den Lieferanten die Transparenz in der Lieferkette zu erhöhen und Risiken  in Bezug auf die Sorgfaltspflichten frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren.

Bei sämtlichen Geschäftsaktivitäten und -beziehungen wird von unseren Lieferanten die Einhaltung der Grundsätze der Anforderungen dieses Nachhaltigkeits standards für Lieferanten vorausgesetzt.

Der Lieferant wird aufgefordert, die Inhalte dieses Dokuments an seine Lieferanten weiterzugeben und die Einhaltung des Nachhaltigkeitsstandards innerhalb der Lieferkette zu prüfen und aktiv zu fördern. Zudem wird der Lieferant aufgefordert einen eigenen Due-Diligence-Prozess zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten und Identifizierung von Risiken  in der Lieferkette zu implementieren.

Die Überprüfung der Einhaltung beim Lieferanten erfolgt durch die Lieferantenbewertung als Teil der Handtmann-internen Prozesse zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette. Dies kann z. B. in Form von Fragebögen zur Selbstauskunft, Vor-Ort-Prüfungen oder der Analyse von öffentlichen Quellen (Medienberichte etc.) erfolgen.

Bei Verdacht auf Verstöße behält sich Handtmann vor, Auskunft über den entsprechenden Sachverhalt zu verlangen. Ein Verstoß wird als wesentliche Beeinträchtigung des Vertragsverhältnisses seitens des Lieferanten betrachtet. In diesem Fall müssen umgehend Maßnahmen zur Einhaltung bzw. Verbesserungsmaßnahmen in die Wege geleitet werden. Andernfalls behält sich Handtmann vor nach einer angemessenen Frist einzelne oder sämtliche Vertragsbedingungen mit dem Lieferanten fristlos zu kündigen.

Um unserer Selbstverpflichtung zum ethischen Handeln nachzukommen sind wir darauf angewiesen, dass jeder der einen potenziellen Verstoß gegen Regelungen dieses Nachhaltigkeitsstandards oder geltenden Gesetzen feststellt, diesen unverzüglich meldet. Eine Meldung kann jeder Zeit und bei Bedarf anonym über die E-Mail Adresse compliance@handtmann.de, erfolgen.