Viele unserer Anlagen unterliegen dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und sind deshalb genehmigungsbedürftig. Für diese Anlagen muss vor der Errichtung eine Genehmigung beim Regierungspräsidium Tübingen beantragt werden. In dieser Genehmigung werden dann die eingesetzten Stoffe und Stoffmengen festgelegt sowie die maximale Menge an Stoffen, die als Emissionen an die Umgebung abgegeben werden dürfen. Die Einhaltung dieser Grenzwerte muss alle drei Jahre durch Messungen eines unabhängigen, zugelassenen Messinstituts (bei uns das Institut Sphära aus Rottenburg) nachgewiesen werden.
Dies betrifft zum Beispiel alle Schmelzöfen, verschiedene Gießanlagen und unsere thermische Sandregenerierung.
Zusätzlich werden verschiedene Anlagen kontinuierlich überwacht, so dass Abweichungen sofort erkannt werden und Maßnahmen eingeleitet werden können.
Alle vier Jahre muss für den Bereich des Metallgusswerks eine Emissionserklärung abgegeben werden, dies ist für alle Betriebe mit entsprechenden Anlagen in der EU verpflichtend. Diese Erklärungen werden durch die Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und das Regierungspräsidium Tübingen geprüft, Zusammenfassungen der Emissionserklärungen sollen im Internet auf der Seite der EU veröffentlicht werden.
Vor größeren Baumaßnahmen werden Schallgutachten mit Schallprognosen angefertigt, um die Auswirkungen auf die Umgebung abzuschätzen; diese Prognosen werden dann nach Abschluss des Projekts messtechnisch überprüft.
Zusätzlich werden eigene Messungen durchgeführt, um den ordnungsgemäßen Betrieb sicherzustellen.
Handtmann Service
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